Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
Folgende Führerscheinklassen sind befristet:
Diese Klassen haben eine Gültigkeit von insgesamt fünf Jahren. Sie können diese jeweils um weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Um Ihre Verlängerung zu bearbeiten benötigen wir folgende Unterlagen:
Für die Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE benötigen wir noch folgende weitere Unterlagen:
Den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können Sie über die Stadt-/ Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder direkt beim Landratsamt stellen.
- Klasse C1, C1E, C und CE sowie
- Klasse D1, D1E, D und DE
Diese Klassen haben eine Gültigkeit von insgesamt fünf Jahren. Sie können diese jeweils um weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Um Ihre Verlängerung zu bearbeiten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- augenärztliches Gutachten (Augenarzt; nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten (Hausarzt; nicht älter als 1 Jahr)
Für die Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE benötigen wir noch folgende weitere Unterlagen:
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten und psychologischer Leistungstest (Zusatzgutachten), bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr
Den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können Sie über die Stadt-/ Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder direkt beim Landratsamt stellen.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
Die Gebühr beträgt 37,50 Euro.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
keine