Führerschein - Ersatz beantragen
Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
Einen Antrag auf einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragen oder direkt beim Landratsamt.
Hinweise:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Einen Antrag auf einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragen oder direkt beim Landratsamt.
Hinweise:
- Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, sind Sie verpflichtet den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abzugeben.
- Falls Sie einen vorläufigen Führerschein wünschen müssen Sie den Antrag direkt beim Landratsamt stellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines kostet eine zusätzliche Gebühr.
- Auf Wunsch kann der Führerschein auch per Express bestellt werden. Dann liegt der Führerschein innerhalb weniger Werktage beim Landratsamt vor.
- In Einzelfällen ist eine Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung notwendig.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
Die Gebühr für einen Ersatzführerschein beträgt 30,00 Euro.
Eine Expressbestellung kostet zusätzlich 30,00 Euro.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sind 12,00 Euro zu bezahlen.
Die Gebühr für die eventuell notwendige eidesstattliche Versicherung beträgt 30,70 Euro.
Eine Expressbestellung kostet zusätzlich 30,00 Euro.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sind 12,00 Euro zu bezahlen.
Die Gebühr für die eventuell notwendige eidesstattliche Versicherung beträgt 30,70 Euro.