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Kreistag

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Dienstleistungen A-Z

Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

Den Antrag auf Namensänderung können Sie entweder bei der Führerscheinstelle oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung stellen. Außerdem steht das Formular zum Download bereit.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Der Führerschein liegt dann innerhalb von zwei Werktagen bei uns vor.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktueller Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Reisepass oder Personalausweis aus dem die Namensänderung hervorgeht, alternativ eine Kopie der Heirats-/ Scheidungsurkunde

Hinweis: Eine Namensänderung im Führerschein ist keine Pflicht. Im Ausland empfiehlt es sich jedoch übereinstimmende Namen im Ausweisdokument und im Führerschein zu haben.

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Mitarbeitenden
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Formulare & Online-Prozesse
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Falls Sie noch im Besitz eines alten Papierführerscheines sind beträgt die Gebühr aufgrund des Umtausches in einen Scheckkartenführerschein 25,30 Euro.

Sollten Sie schon im Besitz eines Scheckkartenführerscheines sein beträgt die Gebühr 10,00 Euro.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

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Sonstiges

keine

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Zugehörigkeit zu
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