Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Den Antrag auf Namensänderung können Sie entweder bei der Führerscheinstelle oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung stellen. Außerdem steht das Formular zum Download bereit.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Der Führerschein liegt dann innerhalb von zwei Werktagen bei uns vor.
Erforderliche Unterlagen:
- aktueller Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Reisepass oder Personalausweis aus dem die Namensänderung hervorgeht, alternativ eine Kopie der Heirats-/ Scheidungsurkunde
Hinweis: Eine Namensänderung im Führerschein ist keine Pflicht. Im Ausland empfiehlt es sich jedoch übereinstimmende Namen im Ausweisdokument und im Führerschein zu haben.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
keine
Falls Sie noch im Besitz eines alten Papierführerscheines sind beträgt die Gebühr aufgrund des Umtausches in einen Scheckkartenführerschein 25,30 Euro.
Sollten Sie schon im Besitz eines Scheckkartenführerscheines sein beträgt die Gebühr 10,00 Euro.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
keine