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7. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

Jeden von uns kann es ganz unvorbereitet treffen:
 
Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. In einer solchen Situation dürfen diese Angelegenheiten auch Familienangehörige nicht ohne Bevollmächtigung für Sie erledigen. Liegen keine entsprechenden Verfügungen von Ihnen vor, dann muss das Betreuungsgericht im Wege eines Gerichtsverfahrens einen Rechtlichen Betreuer bestellen.
 
Sie können jedoch heute schon – in gesunden Tagen – vorsorglich bestimmen, wer Sie später in Ihrem Sinne vertreten soll. Solange Sie noch voll handlungs- und geschäftsfähig sind, können Sie dies durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht bestimmen.
 
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung und ist vom Gesetzgeber ein bewusst gewolltes Instrument zur Vermeidung von Betreuungen. Es werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt, die dann im Falle von Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für diesen im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise handeln.
Für die Erteilung der Vollmacht werden entsprechende Mustervordrucke empfohlen, die Sie auf unserer Homepage herunterladen können. Die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift unter einer Vollmacht. Ist Grundstücksvermögen, ein Haus oder eine Eigentumswohnung vorhanden, ist eine Beurkundung durch einen Notar nötig.

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