Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
Das Liegenschaftskataster weist alle Flurstücke mit ihren Grenzen, Gebäuden, Flächen und Nutzungen nach. Es wird mit allen Raum- und Sachdaten im Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informations-System (ALKIS®) geführt.
Gegen eine Gebühr können Sie Auszüge aus ALKIS® in graphischer Form (Plan) und/oder in schriftlicher Form (Flurstücksbeschreibung) erhalten. Die Abgabe digitaler Daten ist ebenfalls möglich.
Vorsicht vor überhöhten Kosten: Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der Vermessungsverwaltung. Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Katasterkarten, Flurkarten oder Ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Vermessungsverwaltung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Für die Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse (Verwendungszweck z.B. für Bauantrag, Finanzierung, Eigentum usw.) an den darzustellenden Flurstücken und Gebäuden anzugeben.
Lageplan zum Baugesuch / Bauantrag
Für jedes Baugesuch benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Dies gilt auch für das Kenntnisgabeverfahren. Die geplante Baumaßnahme ist hierin darzustellen. Für das weitere Vorgehen wenden Sie sich bitte an ein privates Vermessungsbüro.
Wir beraten Sie gerne!
Telefon: +49 7571 102-3213
Telefax: +49 7571 102-3299
E-Mail: post.vermessung(at)lrasig.de
In Baden-Württemberg können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei den zuständigen Vermessungsbehörden erhalten.
- Landesweite Auszüge erteilt:
das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) - Auszüge vor Ort erteilen:
die Stadt- und Landkreise sowie 12 Städte mit eigener Vermessungsaufgabe
12 Städte mit eigener Vermessungsaufgabe:
Aalen · Göppingen · Heidenheim an der Brenz · Konstanz · Lörrach · Ludwigsburg · Reutlingen · Schwäbisch Gmünd · Sindelfingen · Singen · Villingen-Schwenningen · Tübingen
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register. Jede Person kann einen Auszug daraus erhalten.
Enthält der Auszug Eigentumsangaben, dürfen diese aus Datenschutzgründen nur Eigentümerinnen und Eigentümern selbst oder Personen mit berechtigtem Interesse ausgehändigt werden.
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
- bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
- schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail)
Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Diese Angaben gehören in den Antrag:
- Ihre Kontaktdaten
- Ortsangabe zum Flurstück (Gemarkung und Flurstücksnummer oder Adresse)
- Art des gewünschten Auszugs
- Nachweis des berechtigten Interesses oder einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers (falls der Auszug Eigentumsangaben enthält)
- Kostenübernahmeerklärung (falls eine andere Person die Kosten für Ihren Antrag übernimmt)
keine
je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts
Entfällt