Dienstleistungen A-Z

Jagdschein - Ausstellung beantragen

Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

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Mitarbeitenden
  • Kleiner Waffenschein, Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis für Sportschützen und Jagdscheininhaber, Buchstaben Kp - Z
  • Kleiner Waffenschein, Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis für Sportschützen und Jagdscheininhaber, Buchstaben A - Ko
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zuständige Stelle
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt

Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Mindestalter:
    • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
    • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
  • Bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierzu bitte das zum Download eingestellte Antragsformular. Wie bitten Sie, die Unterlagen per Post zu übersenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes einzuwerfen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Sachkundenachweis (Original Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
  • Kopie Personalausweis
  • ein Lichtbild
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • 500.000 Euro für Personenschäden und
    • 50.000 Euro für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

  • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
  • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung
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Rechtsbehelf

Nicht erforderlich.

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Sonstiges

Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

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Rechtsgrundlage

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
  • § 28 Jagdabgabe

Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)

Bundesjagdgesetz

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
  • § 16 Jugendjagdschein
  • § 17 Versagung des Jagdscheins
  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

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Zugehörigkeit zu
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