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Grenzfeststellung


Kennen Sie Ihre Grundstücksgrenzen? Dies wird vor allem dann interessant, wenn Sie entlang dieser Grenze eine Mauer, einen Zaun oder ein Bauwerk errichten wollen. Oder ist der Grenzfrieden  mit Ihrem Grundstücksnachbarn gefährdet, weil der Grenzstein nicht mehr sichtbar ist? Wir können Ihnen mit einer Grenzfeststellung helfen.


Grenzbolzen         Grenzmarke



Bei Grenzfeststellungen werden vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden mit den Maßen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen bzw. Bolzen abgemarkt. Die Grenzzeichen markieren den örtlichen Grenzverlauf und sind von den Grundstückseigentümern zu dulden. Für diese Arbeiten werden Gebühren nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis erhoben.

 Wir beraten Sie gerne 

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Mitarbeitende
  • zuständig für die Gemeinden Beuron, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen und Stetten
  • zuständig für die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Ostrach, Pfullendorf, Bad Saulgau und Wald
  • zuständig für die Gemeinden Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Mengen, Neufra, Scheer, Sigmaringendorf und Veringenstadt
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zuständige Stelle
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Formulare & Online-Prozesse
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Frist/Dauer

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Kosten/Leistung

Es fallen Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert und der Anzahl der Grenzpunkte.

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Rechtsbehelf

kein

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Sonstiges

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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