Internationalen Führerschein beantragen
In allen außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Innerhalb der EU-/EWR-Staaten benötigen Sie keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf nicht verlängert werden.
Sie können den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle oder beim Rathaus Ihres Wohnortes beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen außerdem zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus.
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
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Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
-
Sachbearbeitung Fahrerlaubniswesen
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
keine
sofort
Der Umtausch Ihres bisherigen Führerscheines in den Scheckkartenführerschein kostet zusätzlich 24,00 Euro.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
keine