Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist die beim Landratsamt Ravensburg eingerichtete gemeinsame Dienststelle zuständig.
Diese Stelle betreut die betroffenen Personen in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen.
das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie beziehungsweise die Hinterbliebenen den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben
Im Durchschnitt: acht Monate
Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.
Wenn Sie mit der vom Versorgungsamt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
keine