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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII). Das Ziel und die Aufgabe dieser Leistungen ist es eine drohende Behinderung im Sinne einer präventiven Leistung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung und deren Folgen zu mildern oder zu beseitigen. Eine eingeschränkte Teilhabemöglichkeit von Menschen mit Behinderung soll hierdurch verbessert werden, z.B. beim Wohnen, bei der Arbeit oder in der Schule.

Damit geprüft werden kann, ob derartige Leistungen für Sie erbraucht werden können und welche Leistungen geeignet sind, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung an, gerne auch im persönlichen Kontakt.

Die Beratung erfolgt für Sie durch qualifizierte Fachkräfte und ist selbstverständlich kostenfrei.


Weitere Informationen zum Team unseres Sozialdienstes:

Flyer Sozialdienst

Konzeption zum Interdisziplinären Fallmanagement  



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Mitarbeitende
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Team
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zuständige Stelle

Ihr Sozialamt.

Das ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung (Rathaus)
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wenn das der Fall ist, wird Ihnen das Landratsamt die zuständige Behörde nennen.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Es hilft die Bearbeitung zu beschleunigen, wenn Sie aktuelle Arztberichte über Befunde und Diagnosen, Pflegegutachten, Reha-Berichte oder pädagogische und therapeutische Berichte vorlegen können.

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Sonstiges
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Zugehörigkeit zu