Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
Interessieren Sie sich für Landes- und Heimatgeschichte oder benötigen Sie Auskunft zu anderen historischen Fragen? Dann können Sie das im Kreisarchiv Sigmaringen verwahrte Archivgut einsehen.
Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.
-
Kreisarchiv
Jeder der ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, kann Einsicht in die Bestände des Kreisarchivs nehmen.
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt im Archiv nutzen.
Hinweis: Telefonische oder schriftliche Voranmeldung erbeten!