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Kreistag

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Lebenslagen

Mobbing und Stalking

Für Betroffene von Mobbing oder Stalking gibt es folgende Möglichkeiten, Hilfestellung zu erhalten:

Mobbing

Bei Mobbing handelt es sich um einen Konflikt, beispielsweise am Arbeitsplatz (unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden), bei dem

  • die angegriffene Person unterlegen ist und
  • systematisch und
  • während längerer Zeit direkt oder
  • indirekt von einer Person oder mehreren anderen Personen
  • mit dem Ziel der Ausgrenzung angegriffen wird.

Wenn Sie als angegriffene Person dies als Diskriminierung erleben, versuchen Sie, möglichst früh zu reagieren und Täter oder Täterinnen Grenzen zu setzen.

Sie können sich auch an den Betriebs- oder Perer Veränderung des Verhaltens der Täterin beziehungsweise des Täters oder der Täter führen, lassen Sie sich von Fachleuten beraten.

Unter 0711 892 44 300 erreichen Sie die Konflikthotline Baden-Württemberg. Dort erhalten Sie telefonische Erstberatung, wenn Sie von Mobbing oder Konflikten am Arbeitsplatz betroffen sind.

Sollten Sie sich von Kollegen oder Vorgesetzten geärgert oder bei Ihrer Arbeit behindert fühlen, muss dies nicht gleich Mobbing sein. Nichtsdestotrotz kann ein klärendes oder beratendes Gespräch mit den genannten Stellen oder den Personen selbst Ihnen in diesen Situationen helfen.

Stalking

Stalking bezeichnet eine bewusste und wiederholte, länger andauernde Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person, die klar unerwünscht und grenzverletzend ist. Dazu zählt beispielsweise das Beobachten und Nachstellen, Telefonterror, die Kontaktaufnahme über andere Personen und das Zusenden unerwünschter Geschenke.

Der Straftatbestand Nachstellung ("Stalking", § 238 StGB) stellt das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder psychische Terrorisieren eines Mitmenschen unter Strafe.

Übergeordnete Lebenslage: Hilfe für Gewaltopfer
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