Lebensmittelkennzeichnung in der Direktvermarktung. Was gehört aufs Etikett? Online-Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter
Wie landwirtschaftliche Erzeugnisse für den Ab-Hof-Verkauf richtig gekennzeichnet werden, erfahren landwirtschaftliche Direktvermarkter in dieser überregionalen Online-Fortbildung des Fachbereichs Landwirtschaft im Landratsamt Sigmaringen in Zusammenarbeit mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen und dem Landwirtschaftsamt Biberach.
Die Lebensmittelkennzeichnung ist notwendig und vorgeschrieben, um Verbraucher sachgerecht zu informieren und vor Gefahren und Täuschung zu schützen. Lebensmittel vollständig und korrekt zu kennzeichnen, ist wegen der komplexen Kennzeichnungspflichten oft eine Herausforderung. Insbesondere wenn Lebensmittel in Abwesenheit der Kundschaft verpackt werden, sind eine ganze Reihe von Angaben auf dem Etikett verpflichtend.
Katrin Luib, Lebensmittelchemikerin am CVUA Sigmaringen, referiert über die Lebensmittelkennzeichnung in der Direktvermarktung. Die Referentin stellt die lebensmittelrechtlichen Grundlagen und die wichtigsten Kennzeichnungspflichten vor.
Dabei wird auf folgende Lebensmittelgruppen, für die jeweils spezielle, rechtliche Anforderungen gelten, schwerpunktmäßig eingegangen:
Fleisch(Erzeugnisse), Wurst, Milch(Erzeugnisse), Getreide(Erzeugnisse), Backwaren, Konfitüren, Fruchtaufstriche, Fruchtsäfte.
Anmeldung erforderlich und bis zum 17. November 2024 möglich.
online-Seminar über Anwendung "webex"
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Online-Seminar über den eigenen Computer. Anmeldung erforderlich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten vor der Veranstaltung per E-Mail einen Link mit Hinweisen zur Teilnahme über eine online-Plattform.