Die standortbezogene Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Änderung der Biogasanlage der Riegger Bioenergie UG & Co.KG, Illmensee ergab, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Durch die zum Stichtag 30.09.2022 durchgeführte Nitratklasseneinstufung wurde das Wasserschutzgebiet Nr. 437027 „Repperweiler“ von einem Nitratsanierungsgebiet in ein Nitratproblemgebiet herabgestuft. Bedingt durch den fallenden Trend des Nitratgehalts im Grundwasser wurde diese Einstufung vorgenommen.
Durch die zum Stichtag 30.09.2022 durchgeführte Nitratklasseneinstufung wurde das Wasserschutzgebiet Nr. 437093 „Kaltenbrunnenwiesen/Pault“ von einem Nitratproblemgebiet in ein Nitratnormalgebiet herabgestuft. Bedingt durch den fallenden Trend des Nitratgehalts im Grundwasser wurde diese Einstufung vorgenommen.
Die allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem Horizontalfilterbrunnen Oberrieder, Sigmaringen ergab, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus dem Tiefbrunnen Leller, Meßkirch ergab, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.