Die allgemeine Vorprüfung nach dem Umweltverwaltungsgesetz zur Erweiterung des Kiestrockenabbaus auf Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau der Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co KG, Wagenhart 1, 88348 Bad Saulgau ergab, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
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