Besondere Rücksicht auf Fledermäuse
Das Verbot gilt vom 1. Oktober bis zum 31. März. Denn die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind nicht nur echte Besonderheiten mit Blick auf Geologie, Flora und Fauna: Sie sind auch äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt.
Mit ihrer Ästhetik bringen Höhlen die Betrachterinnen und Betrachter zum Staunen. Aus Sicht des Denkmalschutzes sind sie zudem ein wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit, für Flora und Fauna ein wichtiger Lebensraum. In Höhlen überwintern jedoch Fledermäuse, die dort ihre Ruhe brauchen. Denn werden die Tiere im Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei wertvolle Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr brauchen. Brauchen sie diese Reserven aufgrund von Störungen auf, können die Tiere mangels ausreichender Energiereserven an Erschöpfung sterben.
Die heimischen Fledermäuse stehen bereits fast allesamt auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Damit die Bestände nicht noch weiter geschwächt werden, gilt das gesetzliche Verbot, das bei Missachten je nach Verstoß empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen, Telefon: 07571 102-2313, und beim Naturschutzzentrum Obere Donau unter der Telefonnummer 07466 9280-0 oder per E-Mail.
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