Impfpflicht gegen Newcastle Disease
Impfpflicht gegen Newcastle Disease
Angesichts aktuell auftretender Fälle der Newcastle Disease in Bayern sowie in Brandenburg erinnert der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landratsamts Sigmaringen alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten eindringlich an die gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht gegen diese hochansteckende Tierseuche.
Die Newcastle Disease ist eine durch Viren verursachte anzeigepflichtige Erkrankung des Geflügels, die zu schweren gesundheitlichen Schäden und hohen Verlusten in Geflügelbeständen führen kann. Betroffen sind sowohl gewerbliche Geflügelhaltungen als auch Hobby- und Kleinsthaltungen. Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch indirekt über den Menschen, Futter, Einstreu oder Transportmittel erfolgen. Der Nachweis von Newcastle Disease führt zur Tötung aller Hühner oder Puten des betroffenen Betriebes und zu seuchenrechtlichen Beschränkungen der umliegenden Haltungen.
Informationen zur Impfung erhalten die Tierhaltenden bei ihrem betreuenden Tierarzt.
Die Impfpflicht gegen die Newcastle Disease gilt ausdrücklich auch für Hobbyhaltungen, in denen nur wenige Tiere gehalten werden. Verantwortlich für die Durchführung und Einhaltung der regelmäßigen Impfungen sind die Tierhalter selbst. Nur durch eine flächendeckende Impfung können größere Ausbrüche und damit verbundene wirtschaftliche Schäden sowie tierschutzrelevante Folgen vermieden werden.
Der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz weist zudem darauf hin, dass die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen nicht nur zum Schutz gegen die Newcastle Disease, sondern auch gegen die Vogelgrippe und andere Erkrankungen des Geflügels wichtig ist. Hierzu informiert das MLR ausführlich auf seiner Homepage: