Neue Beratung zum Schwerbehindertenrecht
Ziel des Versorgungsamts im Fachbereich Soziales ist es, Bürgerinnen und Bürger damit frühzeitig zu informieren, Unsicherheiten abzubauen und Verfahren verständlicher zu machen. Die Sprechstunde findet an jedem ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 17 Uhr in Zimmer 117 im Landratsamt statt.
„Viele Menschen wissen nicht genau, ob ihnen Leistungen zustehen, welche Unterlagen erforderlich sind oder wie ein Antrag richtig gestellt wird“, sagt Karin Richter, Leiterin des Fachbereichs Soziales. „Genau hier setzt das neue Angebot an: Statt langer Recherche oder fehleranfälliger Antragstellung erhalten Betroffene eine direkte persönliche Orientierung.“ Beraten wird insbesondere zur Feststellung einer Behinderung, zum Grad der Behinderung, zu Merkzeichen und Nachteilsausgleichen, zur Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und zu individuellen Fragen im Einzelfall.
Mit dem neuen Angebot soll verhindert werden, dass Anträge unvollständig gestellt werden oder sich Verfahren unnötig verzögern. Gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen. Mit der Sprechstunde stärkt der Landkreis den direkten Zugang zu Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht. Sie richtet sich gleichermaßen an Betroffene, Angehörige und unterstützende Stellen.
Um die Sprechstunde wahrnehmen zu können, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Möglich ist diese bei Heike Buzengeiger vom Verwaltungssekretariat des Versorgungsamts unter der Telefonnummer 07571 102-4176 (montag-, mittwoch- und donnerstagvormittags) oder per E-Mail.
- News der Website