Bauanträge ab 2025 nur noch digital
Damit können Bauanträge und Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren beim Landkreis Sigmaringen ab 1. Januar 2025 nur noch in rein elektronischer Form eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger profitieren damit vor allem von den verbesserten und beschleunigten Kommunikationsprozessen. Das Gleiche gilt für die untere Baurechtsbehörde beim Landkreis Sigmaringen. „Bei bisher rund 140 digital gestellten Anträgen in diesem Jahr konnten wir uns davon selbst ein Bild machen“, sagt Klaus Bielefeld, Leiter des Fachbereichs Baurecht beim Landratsamt.
So ermöglicht das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg („ViBa BW“) eine simultane und interaktive Zusammenarbeit zwischen allen an den baurechtlichen Verfahren beteiligten Akteuren: Von der Antragstellung über die Bearbeitung des Vorgangs und der Beteiligung von Behörden bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung lassen sich alle Verfahrensschritte medienbruchfrei abbilden.
Grundlage für diesen weiteren Schritt zur Digitalisierung ist die Novellierung der Landesbauordnung, die zum 25. November 2023 in Kraft getreten ist. Mit dieser trägt das Land zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei, wonach Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden müssen. Die Übergangsregelung, die es den Baurechtsbehörden ermöglichte, Anträge und Bauvorlagen auch noch in Papierform anzunehmen endet verbindlich zum 31. Dezember 2024. Damit ist das Einreichen ab Januar 2025 nur noch elektronisch in Textform möglich.
Die digitale Antragstellung ist ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg im Internet möglich. Um Anträge über die Online-Plattform einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto – „BundID“ für Privatpersonen, ein Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser – benötigt. Für die Registrierung dieses Benutzerkontos ist wiederum ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Weitere Informationen und ein Erklär-Video zur Handhabung der Plattform sind hier zu finden.
Der Fachbereich Baurecht ist als untere Baurechtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen und andere baurechtliche Maßnahmen in 17 Städten und Gemeinden im Landkreis Sigmaringen zuständig: Beuron, Bingen, Gammertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringendorf, Stetten a.k.M. und Veringenstadt. Sigmaringen, Bad Saulgau, Herbertingen, Mengen, Pfullendorf, Wald, Herdwangen-Schönach und Ilmensee haben eine eigene Baurechtszuständigkeit.
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