Aktuelle Meldung

Veterinärdienst & Verbraucherschutz

Blauzungenkrankheit nachgewiesen


Aktuell wurde der Typ BTV3 der anzeigepflichtigen Viruserkrankung in einer Schafhaltung im Kreis festgestellt, in der zwei Tiere erkrankt sind. Das Veterinäramt steht mit dem betroffenen Betrieb in Kontakt.

An der Blauzungenkrankheit erkranken nur Schafe, Rinder und andere Wiederkäuer. Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich. Auch über Lebensmittel findet keine Übertragung auf den Menschen statt. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Häufige Symptome der Blauzungenkrankheit sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Alle Tierarten mit typischen Symptomen müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.

Die Wiederkäuer werden über kleine Stechmücken, sogenannte Gnitzen, infiziert. Der Einsatz von Insektenschutzmitteln kann daher zur Minderung des Infektionsrisikos beitragen. Eine verlässliche Vorbeugung stellt allerdings nur die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dar.

Bei einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit muss für mindestens zwei Jahre ein großräumiges Restriktionsgebiet im Umkreis von mindestens 150 Kilometern um die Ausbruchsorte ausgewiesen werden. Der Handel mit Wiederkäuern aus dem Restriktionsgebiet heraus ist dann erheblich eingeschränkt. Im Zuge der aktuellen Ausbreitung der Erkrankung wurde ganz Deutschland als Restriktionsgebiet eingestuft.

Fragen beantwortet der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 07571 102 7500. Weitere Informationen sind außerdem erhältlich über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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