Wichtiger Tipp für den Fahrzeugverkauf
Sind Autos, Motorräder und Co. aber auch dann noch angemeldet, wenn sie verkauft werden, kann das für Verkäuferinnen und Verkäufer im Zweifelsfall zu einem echten Problem werden. „Deshalb raten wir dringend davon ab“, sagt Michelle Hoffmann, Leiterin der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Sigmaringen.
Denn wird das Fahrzeug in zugelassenem Zustand verkauft und die Halterin beziehungsweise der Halter behält zum Beispiel nur den Fahrzeugschein oder die Kennzeichen, kann sie oder er das Fahrzeug nicht mehr außer Betrieb setzen lassen. „Man muss sich also auf die Vernunft des Käufers verlassen“, sagt Hoffmann. Setze dieser das Fahrzeug nicht außer Betrieb, bleibe der bisherige Inhaber weiterhin steuer- und versicherungspflichtig. Zudem fahre der Käufer mit den vorhandenen Kennzeichen weiter. „Eventuelle Verwarnungsgelder oder Bußgeldbescheide gehen damit ebenfalls zu Lasten der bisherigen Halterin beziehungsweise des bisherigen Halters“, sagt die Leiterin der Zulassungsstelle. Auch für sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten solche Fälle häufig zusätzlichen Aufwand.
„Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die potenzielle Käuferin oder den potenziellen Käufer eine Probefahrt machen und meldet das Fahrzeug dann gemeinsam mit ihr oder ihm ab“, sagt Michelle Hoffmann. Anschließend könne die Käuferin oder der Käufer das Fahrzeug auch mit einem Kurzzeitkennzeichen („5-Tages-Kennzeichen“) zum Beispiel an den Wohnort überführen. Darüber hinaus empfiehlt die Leiterin der Kfz-Zulassungsstelle, einen möglichst ausführlichen Kaufvertrag abzuschließen. Wichtige Inhalte sind vor allem die Unterschrift des Käufers und des Verkäufers, die bestätigen, dass der Kauf vonstatten gegangen ist. Zudem sollte vermerkt sein, dass Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“), Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“), Fahrzeug und Kennzeichen übergeben wurden. Außerdem wird empfohlen, sich den Personalausweis der Käuferin beziehungsweise des Käufers vorlegen zu lassen. Die entsprechenden Personendaten müssen in jedem Fall im Kaufvertrag vermerkt werden.
Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle gerne unter der Telefonnummer 07571/102-5440 und per E-Mail.
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