1000. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Jugendamt und Vereine haben dafür unter anderem die regelmäßige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Personen vereinbart, die intensiveren Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen haben. Teil dieser Kooperation ist auch das Ausstellen sogenannter „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ durch den Fachbereich Jugend. „Von diesem Angebot wurde inzwischen rege Gebrauch gemacht, sodass wir mittlerweile 1000 solcher Bescheinigungen ausstellen konnten“, sagt Fachbereichsleiter Hubert Schatz – der aber gleichzeitig noch Luft nach oben sieht.
Hintergrund des besonderen Verfahrens: Weil die Einsichtnahme ins Führungszeugnis einen mitunter sehr persönlichen Eingriff bedeutet, hat der Fachbereich Jugend angeboten, diesen Schritt zu übernehmen und anschließend die Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Diese wiederum wird dem Vereinsvorsitzenden vorgelegt, sodass dieser keine unmittelbare Einsicht in das Führungszeugnis der Mitglieder erhält, der Kinderschutz aber dennoch gewahrt wird.
Damit Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit in sicheren Händen sind, läuft im Landkreis Sigmaringen seit 2017 das Verfahren zum Kinderschutz in Vereinen und Verbänden. Im Zuge dessen hat das Jugendamt jetzt die 1000. Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. (Foto: Oksana Kuzmina/Adobe Stock)
„Es freut uns sehr, dass das Kinderschutzverfahren von den Vereinen gut angenommen wird und wir alle mehr auf die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen achten“, sagt Hubert Schatz. Zudem sei nur in einem einzigen Fall überhaupt ein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden gewesen – der für den Kinderschutz aber keine Rolle spielte. In allen anderen Fällen galt: keine Eintragungen.
Was die Anzahl der Vereinbarungen zwischen Vereinen und Jugendamt angeht, ist das Potenzial aus Sicht des Jugendamts jedoch noch längst nicht ausgeschöpft. So geht der Landkreis von etwa 800 Vereinen und Verbänden aus, in denen Kinder- und Jugendarbeit gemacht wird. Bislang wurden allerdings nur 179 Vereinbarungen abgeschlossen. „Wir wissen aber, dass die meisten Vereine und Verbände das Verfahren mit den Führungszeugnissen umsetzen – auch ohne Vereinbarung mit dem Jugendamt“, sagt Hubert Schatz.
Die Vereinbarungen zur geforderten Umsetzung des Kinderschutzes gehen dabei über das Verfahren mit den Führungszeugnissen hinaus: Ein weiterer Teil ist die Erstellung eines Präventions- und Schutzkonzeptes. In diesem wird detailliert geregelt, wie sich die Vereinsmitglieder und die ehrenamtlich Tätigen verhalten sollen und wo die Grenze zu einem Übergriff verläuft. Bei der Erstellung dieses Konzepts, das auf jeden Verein individuell zugeschnitten wird, stehen die Verbandszentralen unterstützend zur Seite. Auch der Landkreis Sigmaringen und der Kreisjugendring bieten zu diesem wichtigen Thema regelmäßig Fortbildungen an.
Weitere Informationen zum Kinderschutzverfahren und zur Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es hier.
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