Bekanntmachungen | Umwelt & Arbeitsschutz
Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung nach dem UVPG im Rahmen der immissionsschutzrechtlich beantragen Änderungsgenehmigung der S.E. Energie in Mengen
01.09.2023
Die standortbezogene Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung kam zu dem Ergebnis, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.