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Abfallwirtschaft

Entsorgung bei Buchsbaumzünsler-Befall


Die schädlichen Raupen sind bis zu fünf Zentimeter lang, Gelb-Grün mit schwarzweißen Streifen und haben eine schwarze Kopfkapsel. Eine wirksame Bekämpfung ist nur durch die Entfernung der Gespinste, des Falters und der Raupen möglich. Meistens wird ein komplettes Zurückschneiden des befallenen Buchsbaums erforderlich.

Wichtig für die Entsorgung: Aufgrund der Ausbreitungsgefahr des Schädlings können befallene Pflanzenteile nicht über die Grüngutcontainer auf den Recyclinghöfen entsorgt werden. Auch die Kompostierung birgt Gefahren.

Kleine Mengen befallenen Materials sowie Gespinste mit Eiern oder lebenden Raupen können in gut verschlossenen Plastik- oder festen Papiersäcken über die Restmülltonne oder die kostenpflichtigen blauen Restmüllsäcke entsorgt werden. Größere Mengen Schnittabfalls oder ganze Buchsbäume nimmt die Entsorgungsanlage Meßkirch-Ringgenbach kostenpflichtig in gut verschlossenen Säcken entgegen. Die Säcke sind notwendig, damit sich die Raupen nicht ausbreiten und vermehren können. Bürgerinnen und Bürger müssen bei der Anlieferung in Ringgenbach die Datenmatrix von ihrem Abfallgebührenbescheid vorlegen.

Weitere Informationen gibt es in der Abfall-App und auf den Internetseiten der Kreisabfallwirtschaft. Für die Beantwortung von Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisabfallwirtschaft zudem gerne unter der Telefonnummer 07571/102-6677 und per E-Mail an abfallberatung-kaw(at)lrasig.de zur Verfügung.

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