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Gefälschte Schreiben Wohnraumbeschaffung


Die Briefe sind zwar mit dem Briefkopf und dem Logo des Landkreises versehen, wurden allerdings nicht vom Landratsamt verfasst und/oder verschickt. Die Empfänger werden dazu aufgefordert, vermeintlich leerstehenden Wohnraum innerhalb einer gesetzten Frist bis zum 31. Mai 2023 zu vermieten. Ansonsten drohe die Zwangsvermietung und -enteignung, heißt es weiter. Komme der Empfänger dieser Forderung nicht nach, drohe ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro. „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“, heißt es abschließend.

Das Landratsamt Sigmaringen betont, dass es nicht Urheber dieses Schreibens ist. Bei dem vermeintlichen Verfasser handelt es sich auch nicht um einen Mitarbeiter. Das Landratsamt beabsichtigt, Strafanzeige in dieser Sache zu erstatten und weist darauf hin, dass Hauseigentümer auch künftig nicht in dieser Form dazu aufgefordert werden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. „Schon die Behauptung, unsere Mitarbeiter würden im Abstand von mehreren Jahren den baulichen und technischen Stand der Liegenschaften von Privatpersonen überprüfen, ist schlicht falsch“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle. Betroffenen Bürgern, die bereits einen solchen Brief erhalten haben, rät sie dazu, diesen am besten direkt zu entsorgen.

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