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Landkreis nimmt Bewerbungen für Kreiskunstausstellung entgegen


Wie schon 1989, 2001 und 2008 geht der Ausstellung das Votum einer fachkundigen Jury voraus, die einige der eingereichten Kunstwerke auswählt und damit über die Aufnahme in die Schau entscheidet.

Eingeladen zur Teilnahme am Jury-Verfahren sind Künstlerinnen und Künstler, die im Landkreis Sigmaringen geboren oder aufgewachsen sind oder aktuell dort wohnen. Zugelassen sind Arbeiten der Malerei, Grafik, Druckgrafik, Bildhauerei und Fotografie sowie Konzept-, Digital- und Installationskunst. Eine thematische Eingrenzung besteht nicht. Die Ausstellungsfläche im Wechselausstellungsbereich der Kreisgalerie und in einem angrenzenden Turmzimmer von Schloss Meßkirch ist rund 300 Quadratmeter groß. Großdimensionierte oder schwergewichtige Arbeiten bergen deshalb ein besonderes Risiko, aus Platzgründen ausjuriert zu werden.

Die Anlieferung der Arbeiten erfolgt durch die Kunstschaffenden selbst beziehungsweise durch deren Beauftragte zwischen dem 15. und dem 17. Mai, jeweils von 15 bis 18 Uhr, ins Hauptgebäude des Landratsamts Sigmaringen, Leopoldstraße 4 in Sigmaringen. Im Regelfall sind die Kunstwerke selbst einzureichen. Ausnahmen namentlich im Fall von Installationen oder Plastiken beziehungsweise Skulpturen, bei denen aus Transportgründen eine fotografische oder filmische Dokumentation ratsam ist, bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Kreiskulturamt. Zusammen mit den Kunstwerken ist von den Bewerbern ein Abriss zu ihrer Biografie und dem künstlerischen Werdegang nebst Porträtfoto sowie ein beschreibender Text von maximal 2000 Zeichen zu Werk und Schaffen vorzulegen.

Die Jury setzt sich zusammen aus Dr. Ilonka Czerny, Kunstreferentin der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Martin Mäntele, stellvertretender Leiter des Ulmer Museums, und Dr. Edwin Ernst Weber, Leiter des Kreiskulturamts und der Kreisgalerie. Die drei Fachleute tagen am 22. Mai im Landratsamt und wählen unter qualitativen Gesichtspunkten die für die Kreiskunstausstellung zu berücksichtigenden Arbeiten aus. Die Bewerberinnen und Bewerber, deren Arbeiten nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung und werden gebeten, ihre Werke am 30. oder 31. Mai, jeweils zwischen 14 und 18 Uhr, im Landratsamt Sigmaringen wieder abzuholen.

Ausstellungseröffnung ist am Sonntag, 16. Juli, um 16 Uhr im Renaissance-Festsaal von Schloss Meßkirch. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, der alle in der Schau vertretenen Künstler mit Biografie und jeweils einem Kunstwerk bildlich vorstellt. Die Ausstellung soll von einem Begleitprogramm mit Sonderführungen, Künstlergesprächen und gegebenenfalls Aufführungen von Aktions- und Performancekunst flankiert werden.

Mit der Kreiskunstausstellung verbunden ist die Vergabe des Kunstpreises der beiden Sparkassen im Landkreis Sigmaringen, der Hohenzollerischen Landesbank Kreisparkasse Sigmaringen und der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch. Vergeben werden ein Hauptpreis mit einer Dotierung von 3000 Euro und ein Förderpreis für junge Kunstschaffende mit 500 Euro. Über die Preisvergabe befindet die bereits genannte Jury, ergänzt durch Vertreter der beiden Sparkassen im Landkreis. Gemeinsam treffen die Mitglieder der Jury eine Auswahl aus den Arbeiten für die Kreiskunstausstellung. Die öffentliche Verleihung des Kunstpreises erfolgt bei der Ausstellungseröffnung am 16. Juli in Schloss Meßkirch.

Weitere Informationen zum Ausstellungsprojekt und zu den Teilnahmebedingungen sind beim Stabsbereich Kultur und Archiv des Landratsamts Sigmaringen erhältlich. Dieser ist erreichbar unter der Telefonnummer 07571/102-1141 und per E-Mail an kultur(at)lrasig.de.

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