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Gültigkeit Papierführerscheine


Das Jahr 2022 neigt sich allmählich dem Ende entgegen und mit ihm auch die Gültigkeit manch alter Papierführerscheine. Führerscheininhaber, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren worden sind, haben bis zum 19. Januar 2023 ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein umzutauschen.

Wann muss man seinen Führerschein umtauschen?

Bis wann umgetauscht werden muss bestimmt sich nach dem Geburtsdatum des Führerscheininhabers, gemäß folgender Auflistung:

Die Führerscheininhaber

·         der Geburtsjahrgänge 1953-1958 müssen bis zum 19.Januar 2022,

·         die Geburtsjahrgänge 1959-1964 müssen bis zum 19.Januar 2023,

·         die Geburtsjahrgänge 1965-1970 müssen bis zum 19.Januar 2024, sowie

·         die Geburtsjahrgänge 1971 und später müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren Führerschein

umtauschen.

Die ersten Scheckkartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, sind stufenweise nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr umzutauschen. Hierfür gelten folgende Fristen:

·         Ausstellungsjahr 1999-2001: bis zum 19. Januar 2026

·         Ausstellungsjahr 2002-2004: bis zum 19. Januar 2027

·         Ausstellungsjahr 2005-2007: bis zum 19. Januar 2028

·         Ausstellungsjahr 2008: bis zum 19. Januar 2029

·         Ausstellungsjahr 2009: bis zum 19. Januar 2030

·         Ausstellungsjahr 2010: bis zum 19. Januar 2031

·         Ausstellungsjahr 2011: bis zum 19. Januar 2032

·         Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013 bis zum 19. Januar 2033.

Ausgenommen sind Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953. Diese Personengruppe muss den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Wo muss man seinen Führerschein umtauschen?

Fahrerlaubnisinhaber, die im Landkreis Sigmaringen wohnen, können ihren neuen Führerschein im Landratsamt oder ihren Bürgermeisterämtern beantragen. Die Führerscheinstelle im Landratsamt ist für Sie von Montag bis Freitag 7:30-12:30 Uhr und Donnerstag 14:00-18:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung auf der Homepage des Landratsamts für Sie da.

Um allen, die zum 19.01.2023 einen neuen Führerschein brauchen, unnötigen Stress in der ohnehin sehr vollen Zeit um den Jahreswechsel zu vermeiden, kann schon frühzeitig ein Kartenführerschein beantragt werden. Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen.

Welche Kosten fallen an?

Die Neuausstellung kostet Sie im Regelfall 25,30 Euro. Bei Bedarf kann z. B. durch eine Expressanfertigung weitere Kosten entstehen.

Für den Umtausch benötigen Sie neben Ihren alten Führerschein ein aktuelles biometrisches Foto und zur Beantragung einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Weiter Infos hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf der Homepage des Landratsamts.