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Jugend

Förderprogramm „ReStart“ für Offene Jugendarbeit


Mit der Förderung sollen Defizite der Kinder und Jugendlichen durch die Entbehrungen der Corona-Pandemie abgemildert und kompensiert werden. Dies kann durch „Beschaffungen und Aktivitäten“ in Jugendhäusern, Jugendtreffs und anderen offenen Einrichtungen geschehen. Es können z.B. Renovierungen oder Ergänzungen in der Ausstattung oder auch Veranstaltungen finanziert werden. Gerade das Fehlen von Treffen mit Freunden war für die Jugendlichen sehr belastend.

Antragsberechtigt sind Jugendhäuser und Jugendtreffs, aber auch andere Anbieter von offenen Angeboten, z.B. selbstverwaltete Treffs. Das Angebot sollte sich an alle Jugendlichen z.B. einer Ortschaft richten, also nicht an eine Mitgliedschaft oder eine Clique gebunden sein und einen Treffpunktcharakter haben.

In einer ersten Tranche können bis 30.06.2022 pro Antragsteller maximal 2.500,- € bewilligt werden.

Die Fördermittel können ab sofort über die Homepage des Landkreises www.landkreis-sigmaringen.de/restart-Jugendarbeit beantragt werden.

Roland Schönbucher von der Kinder- und Jugendagentur ju-max berät zur Antragsstellung. Kontakt: roland.schoenbucher(at)lrasig.de , 0151 / 12555717