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Recht & Ordnung

Versammlungsverbot in Teilen von Sigmaringen-Laiz


Die Versammlungsbehörde des Landratsamtes Sigmaringen erlässt per Allgemeinverfügung ein Verbot, im näheren Umfeld des Wohnhauses des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Versammlungen, Kundgebungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes durchzuführen. Das Verbot tritt am Freitag, den 18. Februar in Kraft und gilt bis zum 15. März.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte des Ministerpräsidenten und seiner Familienangehörigen. Der Polizei schließt nicht aus, dass mit weiteren unangemeldeten „Spaziergängen“ bzw. Aufmärschen vor dem Wohnhaus der Familie Kretschmann zu rechnen ist.

Das Versammlungsverbot umfasst die Donautalstraße, den Litschenberg, die Hauptstraße ab dem Einmündungsbereich zur Römerstraße bis einschließlich dem Kreuzungsbereich Donautalstraße / Unterdorfstraße sowie die Römerstraße von der Ortsmitte kommend bis einschließlich der Einmündung Litschenberg. Ebenso wird die Franz-Eisele-Straße vom Kreuzungsbereich Hauptstraße bis zur Einmündung „Am Rathaus“ erfasst. Die Vorgehensweise und die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Versammlungsverbotes wurde eng zwischen Polizei und Versammlungsbehörde abgestimmt.

Die Polizei wird Verstöße gegen die Allgemeinverfügung konsequent zur Anzeige bringen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet.

Die Verfügung kann hier eingesehen werden.