Aktuelle Meldung

Gesundheit

Die Impfmöglichkeiten im Landkreis Sigmaringen im Überblick


Tägliches Impfangebot am Impfstützpunkt Sigmaringen – auch sonntags

Im Impfstützpunkt Sigmaringen im ehemaligen Medimax-Gebäude wird montags bis freitags von 13 bis 20 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr geimpft.

Impfen ohne Termin ist möglich. Wer sich spontan ohne Termin impfen lassen möchte, muss nicht mit langen Wartezeiten rechnen.

Impfstützpunkte Bad Saulgau und Pfullendorf

Am SRH Krankenhaus Bad Saulgau wird montags und freitags von 8.30 bis 16 Uhr geimpft, am SRH Krankenhaus Pfullendorf dienstags und freitags von 8.30 bis 16 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.

Impfungen für 5 bis 11-Jährige

Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können sich im Februar jeden Samstag zwischen 10 und 18 Uhr im Impfstützpunkt Sigmaringen in den Käppeleswiesen impfen lassen. Die Krankenhäuser bieten montags bis freitags Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren an.

Terminreservierung

Terminvereinbarungen für alle Impfstützpunkte sind unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin möglich.

Angebote in Arztpraxen und Apotheken

Wer sich impfen lassen möchte, kann dies auch bei vielen Haus- und Fachärzten oder Apotheken tun. Mehr Infos unter www.landkreis-sigmaringen.de/impfen

Zweiter Booster überall erhältlich

Die STIKO empfiehlt eine vierte Impfung für besonders stark gefährdete Gruppen und für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Der zweite Booster solle bei über 70-Jährigen, Bewohnern von Altenheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten.

Diese vierte Impfung ist in allen Impfstützpunkten erhältlich.

Novavax-Impfstoff ab Ende Februar

Noch steht nicht fest, wann die Impfstützpunkte den neuen Protein-Impfstoff Novavax erhalten. Nach Ankündigung des Bundes wird es Ende Februar der Fall sein. Sobald dies feststeht, wird der Landkreis bekannt geben, ab wann Impfungen erhältlich sind und ab wann Termine vereinbart werden können.