Ausgangsbeschränkungen
Mit amtlicher Feststellung vom 20.01.2022 wurde die Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Sigmaringen bekanntgemacht. Dies hatte zur Folge, dass die Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen zum 21.01.2022 in Kraft getreten ist.
Mit Verkündung der zum 28.01.2022 geänderten Corona-Verordnung wurde der maßgebliche Schwellenwert auf 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen festgesetzt. Ab Freitag, 28.01.2022, 0 Uhr gibt es daher im Landkreis Sigmaringen keine Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen mehr. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis lag vom 23.01. bis 27.01.2022 und damit fünf Tage in Folge durchgängig unter dem neuen Schwellenwert von 1.500. Dies wurde vom Landkreis bekanntgemacht. Maßgeblich sind nach der Corona-Verordnung die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich am Abend veröffentlicht.
Daher treten im Landkreis Sigmaringen die Maßnahmen für nicht-immunisierte Personen hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen am Freitag, 28.01.2022, 0 Uhr außer Kraft.
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über den neuen Schwellenwert von 1.500 sieht die Corona-Verordnung in der Alarmstufe II wieder Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen vor.