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Bekanntmachungen | Umwelt & Arbeitsschutz

Kiesabbauerweiterung der Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. auf Gemarkung Bolstern der Stadt Bad Saulgau


Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 17. Januar 2022 wurde das Kiesabbauvorhaben der Firma Kieswerk Wagenhart GmbH & Co. KG, Werk 1 Bolstern, Wagenhart 1 in 88348 Bad Saulgau, auf Gemarkung Bolstern der Stadt Bad Saulgau genehmigt.

Für den Kiesabbau wurde eine naturschutz- und baurechtliche Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Naturschutzgesetz (NatSchG) i.V.m. §§ 49 und 2 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) und den §§ 29 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erteilt. Zudem wurde gemäß § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung erteilt.

Nach §§ 27 und 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und § 14 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen sowohl auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg als auch in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Gemäß §§ 1 Nr. 1, 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Entscheidung durch die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung erfolgt auf dem UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg (www.uvp-verbund.de). Als zusätzliches Informationsangebot i.S.d. § 3 Abs. 2 PlanSiG soll dennoch die persönliche Einsichtnahme der Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden.

Die Entscheidung sowie die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 02. Februar 2022 bis einschließlich 16. Februar 2022 bei der Stadt Bad Saulgau, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, aus. Eine Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden ist jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auf die aktuellen Besuchsregelungen des Landratsamtes Sigmaringen (z.Zt. FFP-2-Maskenpflicht und 3G), abrufbar auf der Homepage, wird hingewiesen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.