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Gesundheitsamt ruft nicht mehr jeden Infizierten an


Die Landesregierung hat heute entschieden, dass sich die Kontaktpersonennachverfolgung durch alle Gesundheitsämter im Land nur noch auf Infektionsschwerpunkte beschränkt. Es werden ab Montag also nicht mehr alle Infizierten vom Gesundheitsamt kontaktiert. Einen Anruf erhält nur noch, wer im Kontakt mit besonders gefährdeten Personengruppen steht oder Teil eines größeren Infektionsgeschehens ist. „Wir konzentrieren uns nun auf Ausbrüche in Pflege- und Senioreneinrichtungen, wo besonders schutzbedürftige Menschen leben, auf Fälle in medizinischen Einrichtungen oder auf Ausbrüche mit vielen Infizierten in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Betrieben“ beschreibt Dr. Susanne Haag-Milz, die Leiterin des Sigmaringer Gesundheitsamtes die Lage. Diesen Strategiewechsel gibt die Landesregierung den Gesundheitsämtern so vor.

Wer einen positiven Test erhält muss sich künftig also selbstständig in Quarantäne begeben und seine Kontaktpersonen kontaktieren. Die Hausarztpraxis, aber auch das Gesundheitsamt stehen dennoch weiter für Fragen zur Verfügung.

Haag-Milz appelliert an die Verantwortung jedes einzelnen: „Auch, wenn man keinen Anruf vom Gesundheitsamt mehr bekommt, sollte man seine Familie, Bekannten und Arbeitskollegen vor Infektionen schützen, diesen Bescheid geben und sich in Quarantäne begeben. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf, dies auch zu tun.“ Die rechtliche Verpflichtung zur Absonderung für infizierte Personen und auch deren Haushaltsangehörigen besteht weiterhin und unabhängig von einer Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt.

Die Coronalage im Landkreis verschärft sich derweil weiter. In den letzten Tagen wurden so viele Neuinfektionen gemeldet wie noch nie seit Ausbruch der Pandemie, die Inzidenz schwankt um die 300, auch das ein Rekordwert. 16 Fälle betrafen medizinische oder Pflegeeinrichtungen, 12 Infektionen wurden am Arbeitsplatz festgestellt. Bei 103 Schülerinnen und Schüler war der Test in der Schule positiv, 19 Kindergartenkinder infizierten sich in der letzten Woche. „Allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren wird schon seit mehreren Wochen empfohlen sich zu impfen. Studien aus aller Welt zeigen, dass auch diese Jugendlichen die Impfung gut vertragen. Auch bei Jugendlichen kommen Long-Covid-Symptome vor, sie können die Infektionen in ihre Familien tragen und an die Großeltern weitergeben, die dann schwer erkranken. Es ist inzwischen schon fast unrealistisch, sich als Schülerin oder Schüler über den Winter nicht anzustecken. Daher ist ein Impfschutz gerade auch in dieser Altersgruppe wichtig.“

Auch wenn der Großteil der Infizierten nicht geimpft ist, stecken sich auch geimpfte Menschen an. Doch entscheidend ist: „Die meisten, die mit schweren Verläufen im Krankenhaus behandelt werden müssen, hätten dies mit einer Impfung verhindern können“, sagt Dr. Susanne Haag-Milz. „Wir hoffen sehr, dass sich noch viele Menschen für eine Impfung entscheiden, ausreichend Angebote hierfür stehen in den Arztpraxen und über mobile Impfteams zur Verfügung. Jede Impfung hilft, eine Überlastung der medizinischen Versorgung zu verhindern.“

Durch eine Booster-Impfung soll der Impfschutz verbessert werden und länger anhalten. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischung vor allem für ältere Menschen ab 70 Jahren, Pflegebedürftige, Risikopatienten und Personal in der Pflege und medizinischen Einrichtungen, wenn die letzte Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt.

Das ist bei einer Infektion zu beachten:

Die Absonderungsdauer beträgt 14 Tage für positiv getestete Personen – gerechnet ab Symptombeginn bzw., wenn symptomfrei, ab Abstrichdatum. Als erster Tag der Absonderung zählt der erste Tag nach Erkrankungsbeginn oder nach Abstrichnahme. Für vollständig Geimpfte ohne Krankheitssymptome ist ein „Freitesten“ ab Tag 5 der Absonderung möglich.

Alle, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, müssen in Quarantäne.

Die Quarantäne für Haushaltsangehörige dauert 10 Tage nach Erkrankungsbeginn oder positivem Testnachweis der infizierten Person. Als erster Tag der Quarantäne zählt der erste Tag nach Erkrankungsbeginn der infizierten Person oder erster Tag nach Abstrichnahme bei der infizierten Person. Ein „Freitesten“ ab Tag 5 ist möglich.

Haushaltsangehörige, die vollständig geimpft sind, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, sollten aber freiwillig ihre sozialen Kontakte einschränken.

Weitere Informationen, wie man sich zu verhalten hat, wenn man infiziert ist, aber auch Informationen zu den Impfungen finden sich hier:

www.landkreis-sigmaringen.de/corona

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes

Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

07571 102 6466