Aktuelle Meldung

Bekanntmachungen | Zentralstelle

Pressemitteilung der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH


Die Geschäftsführung der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH hat den drei Gesellschaftern und den beiden Gremien Aufsichtsrat und Kreistag ein medizinisches Zukunftsprofil für die drei Landkreiskliniken an den Standorten Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf vorgelegt, welches die stationäre Patientenversorgung sowohl medizinisch als auch nachhaltig betriebswirtschaftlich gewährleisten kann.

„Das Konzept sieht im Kern eine Bündelung der stationären Patientenversorgung am Standort Sigmaringen vor. Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung an den Standorten Pfullendorf und Bad Saulgau sind dort entsprechend ambulante Strukturen auf- und auszubauen und Nachnutzungskonzepte für die bestehende Infrastruktur zu entwickeln. Die in den letzten Jahren zunehmende Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung und die damit einhergehende wirtschaftliche Entwicklung der Kliniken im Landkreis Sigmaringen machen eine solch‘ umfassende strukturelle Veränderung der Gesundheitsversorgung im Landkreis Sigmaringen notwendig“, erklärt Dr. Jan-Ove Faust, Geschäftsführer der SRH Kliniken im Landkreis Sigmaringen und MVZ Tochtergesellschaften. Über das Konzept und die weitere Vorgehensweise müssen nun die Gesellschafter und der Aufsichtsrat nach internen Beratungen in ihren Gremien entscheiden.

Weshalb ein neues medizinisches Konzept?

Die Kliniken Landkreis Sigmaringen wurden 2014 zu 51 % an die SRH Kliniken Holding übertragen. Weitere Gesellschafter sind der Landkreis Sigmaringen (36,26 %) und der Spitalfonds Pfullendorf (12,74 %). In 2017 wurde ein medizinisches Konzept für die drei Landkreiskliniken entwickelt, welches im Wesentlichen die medizinische Weiterentwicklung unter Erhalt der drei Standorte sowie den Beschluss für den Neubau am Standort Sigmaringen zum Gegenstand hatte. In den folgenden zwei Jahren konnten Teile des medizinischen Konzepts umgesetzt werden. Währenddessen haben sich jedoch die Rahmenbedingungen der Gesundheitswirtschaft erheblich geändert, bestimmte Teile des medizinischen Konzepts konnten u.a. auch deswegen nicht realisiert werden. Dies hat dazu geführt, dass erstmals in 2019 ein negatives Ergebnis erwirtschaftet wurde. Erste Analysen zeigten, dass dies kein Einmaleffekt war, sondern ein Ergebnis struktureller Themen ist. Flankiert durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation in 2020 und 2021 weiter zugespitzt. Aufgrund dieser Situation haben die Gesellschafter die Geschäftsführung beauftragt ein neues medizinisches Konzept für die SRH Kliniken zu entwickeln.

Veränderungen im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen in Deutschland unterliegt ständigen Veränderungen. Allein seit 2014 wurden über 22 Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht und umgesetzt. Diese Vorhaben haben nicht nur grundlegenden Einfluss auf die Finanzierung der Gesundheitsversorgung, sondern regeln auch strukturelle Anforderungen neu. Dabei ist es das erklärte Ziel der Bundes- und Landespolitik, die medizinische Qualität zu steigern, Doppelvorhaltungen abzubauen, Ressourcen zu bündeln und mehr wirtschaftliche Effizienz zu verlangen. Die Zusammenlegungen von Standorten werden dabei bewusst in Kauf genommen bzw. beabsichtigt. Neben einer fehlenden auskömmlichen Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch die Länder sind folgende wesentlichen Änderungen hervorzuheben:

  • GBA-Beschluss zu Notfallstrukturen im Krankenhaus: Nur noch Kliniken mit entsprechender Größe und Erfüllung zahlreicher Strukturversorgung bekommen Vergütungszuschläge für die Notfallversorgung. Konsequenz: ca. 600 Krankenhäuser in Deutschland erhalten keine Notfallstufe und bekommen somit keine Finanzierung für die Notaufnahme. Dies betrifft in den KLS die Krankenhäuser Pfullendorf und Bad Saulgau, in denen für jeden stationären Fall 60 € wegen Nichtteilnahme an der Notfallstufenversorgung von der Vergütung abgezogen werden, derzeit in Summe rund 430.000€ jährlich.
  • Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: Für pflegeintensive Stationen werden Mindestbesetzungen an Pflegefachkräften festgesetzt, die bei Nichteinhaltung zu erheblichen Strafzahlungen führen. Neben dem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand führt dies entweder zu Strafzahlungen oder Teilschließungen von Stationen, da bei Pflegekraftmangel die Untergrenzen nicht eingehalten werden können.
  • Ausgliederung des Pflegebudgets: Die Herausnahme der Refinanzierung der Pflegekräfte aus den Behandlungspauschalen führt zu einer weiteren Komplexität in der Abrechnung und erheblichem administrativen Aufwand. Zwar sollen alle nachweisbaren Pflegekräfte finanziert werden, allerdings haben bis heute zwei Jahre nach in Kraft treten des Gesetzes die wenigsten Krankenhäuser das Pflegebudget bereits mit den Krankenkassen verhandelt.
  • COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Die Covid-Pandemie hat zu erheblichen Fallzahlrückgängen und zusätzlichen Kosten in den Krankenhäusern geführt. Während das Jahr 2020 überwiegend durch die Ausgleichszahlungen für die meisten Krankenhäuser wirtschaftlich aufgefangen werden konnte, spitzt sich die Lage in vielen Krankenhäusern 2021 zu und führt zu sich deutlich verschlechternden wirtschaftlichen Situationen. Auch wird deutlich, dass man nicht mehr an die Fallzahlen von 2019 wird anschließen können, so dass sich alle Häuser in Deutschland auf ein um 5-8 Prozentpunkte verringertes Leistungsvolumen einstellen müssen, was erhebliche Eingriffe in den Personalbestand notwendig macht.

Neben diesen veränderten strukturellen und gesetzlichen wie pandemischen Rahmenbedingungen ist seit 2016 zudem festzustellen, dass der Versorgungsmarkt in Deutschland nicht mehr wächst. Haben die Krankenhäuser die Erlös-Kosten-Schere in der Vergangenheit durch kontinuierliche Leistungssteigerungen kompensiert, so ist dies nicht mehr möglich. Vielmehr war 2017 sogar ein leichter Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen, auf dessen Niveau die Jahre 2018 und 2019 stagnieren. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 zu einem Leistungseinbruch zwischen 10 und 15 Prozent geführt. Hat man anfangs noch vermutet, dass man nach der Pandemie wieder auf das Niveau von 2019 zurückkehren wird, so wird 15 Monate nach der Pandemie deutlich, dass die Leistungen max. zu 92 bis 95 Prozent der Leistungen zur 2019 zurückkommen werden.

Neben diesen Leistungsrückgängen kämpft der Gesundheitssektor erheblich mit dem Fachkräftemangel sowohl im ärztlichen wie im pflegerischen Bereich. Dreiviertel aller Krankenhäuser in Deutschland bekommen die offenen Stellen nicht mehr besetzt. Nach Umfragen des Deutschen Krankenhaus Instituts waren bereits 2019 über 7.000 Arztstellen und 24.000 Pflegekraftstellen nicht zu besetzen. Dies hat sich bis heute eher verschärft als verbessert, sodass davon auszugehen ist, dass auch weiterhin um Ärzte und Pflegekräfte gerungen werden muss. Daher ist die Attraktivität von Krankenhäusern für die Gewinnung von Fachkräften von zentraler Bedeutung.

Vor allem kleinere Häuser werden künftig besonders mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen haben, da diese insbesondere für Ärzte weniger attraktiv sind, als größere Häuser mit spezialisierterem Leistungsspektrum. Darüber hinaus wird dies durch die zunehmende Spezialisierung der ärztlichen Ausbildung verschärft, so dass breit ausgebildete Chefärzte insbesondere für kleinere Krankenhäuser nicht mehr zu finden sein werden und häufig durch zwei oder drei Ärzte entsprechender Spezialisierung ersetzt werden müssen.

Es wird deutlich, dass sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen 6-7 Jahren so stark verändert haben, dass die aktuellen Strukturen der akutstationären Gesundheitsversorgung im Landkreis Sigmaringen dringend anzupassen sind, da sonst die strukturellen, medizinischen aber auch die personellen und wirtschaftlichen Herausforderungen nicht mehr erfolgreich gehandhabt werden können.

Das medizinische Konzept – Vorgaben, Bewertungsfaktoren, Ziele

Das medizinische Zukunftsprofil wurde von der Geschäftsführung in enger Zusammen-arbeit mit der Unternehmensberatung der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft fristgerecht zum 30. Juni 2021 erstellt. Die Beauftragung erfolgte in Abstimmung mit den drei Gesellschaftern SRH Gesundheit GmbH, Landkreis Sigmaringen, Spitalfonds Pfullendorf.

Zielvorgabe für ein neues medizinisches Konzept von Seiten der Gesellschafter war, weiterhin eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung im Landkreis Sigmaringen sicherzustellen, da das bisherige Konzept bei den geänderten gesetzlichen Bedingungen und Entwicklungen in der Gesundheitsbranche nicht mehr greift. Die Medizin soll weiterhin im Vordergrund stehen und die stationäre Versorgung wirtschaftlich nachhaltig erbracht werden. Zudem sollen die Kliniken weiterhin attraktiv für hoch qualifiziertes Personal bleiben und die entsprechenden Voraussetzungen dafür generieren können. Dazu gehört auch attraktive bauliche Rahmenbedingungen für das Personal bereitzustellen sowie die Finanzierung der des Unternehmens sicherzustellen.

Als Basisfaktoren wurden der mittel- und langfristige Versorgungsbedarf, die Marktpotenziale sowie die Wettbewerbssituation ermittelt. Analysiert und bewertet wurden insbesondere auch die Faktoren veränderte gesetzlichen Rahmenbedingungen, medizinischer Fortschritt und zunehmende Ambulantisierung, Patientenbedürfnisse, zunehmender Fachkräftemangel in der Gesundheitsbranche und Mitarbeiterattraktivität sowie eine wirtschaftliche Betriebsführung.

Status Quo | Empfehlungen

Der akut-stationäre Versorgungsbedarf wird im Landkreis Sigmaringen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, zunehmender Ambulantisierung und der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin sinken. Künftig werden deshalb rund 420 akutstationäre somatische Betten (davon 90 Betten Psychiatrie) ausreichend sein, aktuell gibt es insgesamt 523 Betten.

Der Fachkräftemangel wird sich im Landkreis, entsprechend dem bundesweiten Trend, weiter verschärfen, so dass zukünftig nicht mehr alle drei Standorte ausreichend mit Personal versorgt werden können und somit der größere Standort zur Sicherstellung der Versorgung Priorität haben muss. Der Investitionsbedarf an allen drei Standorten ist erheblich. An den Standorten Bad Saulgau und Pfullendorf kann er aufgrund nicht zu erwartender Fördermittel und kritisch kleiner Betriebsgrößen zukünftig nicht mehr refinanziert werden.

Das Szenario sieht deshalb vor, die benötigten 420 akutstationären medizinischen Betten nicht auf drei Standorte aufzuteilen, sondern an einem Standort - im Sinne der Sicherstellung medizinscher Qualität, Erfüllung von Strukturvoraussetzungen, Konzentration der personellen Ressourcen und notwendiger Wirtschaftlichkeit - zu bündeln. Die Gefäßchirurgie soll dabei von Standort Pfullendorf nach Sigmaringen verlagert und das medizinische Angebot in Sigmaringen um eine geriatrische Station erweitert werden. Durch diese Konzentrationsmaßnahmen wird im Landkreis Sigmaringen eine gute akutstationäre Patientenversorgung nachhaltig gewährleistet.

Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung an den Standorten Pfullendorf und Bad Saulgau sind entsprechende ambulante Strukturen mit den Raumschaften auf- und auszubauen. An einer entsprechenden Entwicklung von Nachnutzungskonzepten z. B. mit den eigenen MVZ würden die Kliniken mitwirken. Mit dem Zukunftskonzept wird ein nachhaltig positives Jahresergebnis ab 2025 erwartet, welches langfristig den Investitionsbedarf für die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen finanzieren kann.

Schaubild: Szenario medizinisches Zukunftskonzept

Schaubild_Szenario_medizinisches_Zukunftskonzept

Fazit

Aus Sicht der Geschäftsführung der SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen und der Gesellschafter stellt das vorgeschlagene medizinische Konzept eine zukunftsfähige und nachhaltige Lösung dar, die sowohl aus medizinischer, personeller, investiver und wirtschaftlicher Sicht langfristig tragfähig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ein 420 Bettenhaus noch keine optimale Betriebsgröße hat und entsprechend effizient arbeiten muss.

Das vorgeschlagene Szenario würde die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH wieder befähigen aktuell und zukünftig dem medizinischen Fortschritt zu folgen und ein angemessenes Versorgungsspektrum zu bieten. Sie wird wieder investitionsfähig, begegnet dem Fachkräftemangel durch gute Arbeitsbedingungen, erreicht eine angemessene Unterbringungsqualität für Patienten und erhält wieder die erforderliche wirtschaftliche Kraft, um eine adäquate akutstationäre Versorgung im Landkreis Sigmaringen zu gewährleisten.

Ansprechpartnerin: Barbara Koch, Pressesprecherin Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH

barbara.koch(at)srh.de – 07571 100 2221