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Gesundheit

Neue Lockerungen ab Montag durch die neue Corona-Verordnung des Landes


Die Landesregierung hat am Wochenende eine neue Corona-Verordnung mit nun vier Inzidenzstufen auf den Weg gebracht. Hierzu hat das Gesundheitsamt am heutigen Sonntag amtlich festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Sigmaringen an fünf Tagen in Folge unter dem Wert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag. Damit treten ab Montag, 28. Juni folgende Regelungen der neuen Inzidenzstufe 1 (unter 10) in Kraft:

  • Es dürfen nun maximal 25 Personen unabhängig der Anzahl der Haushalte zusammenkommen. Geimpfte und genesene asymptomatische Personen bleiben der Personenzahl unberücksichtigt.
  • In der Gastronomie und in Vergnügungsstätten entfällt nun auch der 3G-Nachweis für den Innenbereich. Auch die Beschränkung der Personenzahl entfällt.
  • Die Nutzung von Betriebskantinen und Mensen ist fortan durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere Regelungen gestattet
  • Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc. können nun mit bis zu 300 Personen durchgeführt werden. Im Freien ohne 3G-Nachweis, in geschlossenen Räumen mit 3G-Nachweis. Hier gilt kein Abstandsgebot und keine Maskenpflicht mehr.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Oper, Konzert, Flohmarkt, Stadtfest etc. können nun im Freien mit bis zu 1.500 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen ohne 3G-Nachweis stattfinden. Dies gilt ebenso für Wettkampfveranstaltungen im Sport.
  • Für den Einzelhandel sowie Dienstleistungs-/Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr gibt es keine besonderen Regelungen mehr. Dies gilt ebenso für die Beherbergungen und den Sport.
  • Für Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Hochseilgärten, Schwimmbäder etc. sowie für Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten etc. gibt es weder im Freien noch in geschlossenen Räumen eine Beschränkung der Personenanzahl.
  • Außerschulische und berufliche Bildung wie beispielsweise in Volkshochschulen, Jugendkunstgruppen etc. kann ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl angeboten werden.

Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Sollte die Inzidenz an fünf Tagen in Folge über 10 klettern, müssten die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 wieder zurückgenommen werden und die Regelungen der Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) kämen zum Zug. Dies würde sich hauptsächlich auf die allgemeine Kontaktbeschränkung und die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auswirken.

Eine detaillierte Übersicht der Lockerungen der neuen vier Inzidenzstufen finden Sie hier. Es besteht nach den allgemeinen Regelungen weiterhin eine Masken- und Abstandspflicht. Abweichungen lassen sich in den jeweiligen Regelungen der Lebensbereiche entnehmen.