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Gesundheit

Neue Lockerungen ab Dienstag, nächste Öffnungsschritte für Donnerstag erwartet


Die Gastronomie darf von 6 bis 1 Uhr öffnen. Auch Raucher- und Shishabars können öffnen, geraucht werden darf allerdings nur im Freien. Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder und Saunen sowie Vergnügungsstätten können ebenfalls öffnen. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind mehr Zuschauer zulässig. Vereine können wieder Versammlungen mit bis zu 250 Teilnehmern abhalten. In allen diesen Bereichen gilt: Zutritt hat nur, wer negativ getestet, geimpft oder genesen ist.

Für die ersten Bereiche entfällt die 3-G-Regel allerdings: So muss im Einzelhandel, in Museen, Gärten und Bibliotheken kein Negativ-Test, Impf- oder Genesennachweis mehr vorgewiesen werden.

Für alle privaten Treffen gilt nach wie vor: 10 Personen aus drei Haushalten plus maximal 5 Kinder bis 13 Jahren sind zulässig. Die Kinder bis 13 Jahre aus den drei Haushalten, Genesene und Geimpfte werden allerdings nicht mitgezählt. Diese Begrenzungen gelten auch für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern.

Sollte die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 50 klettern, müssten die Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Setzt sich der positive Trend aber fort, sind schon ab Donnerstag, 10. Juni zusätzliche Lockerungen möglich.

Liegt die Inzidenz bis Mittwoch, 9. Juni konstant unter 35, können am nächsten Tag die Lockerungen der Stufe „unter 35“ in Kraft treten. Dann wäre in der Außengastronomie, bei Veranstaltungen und Einrichtungen im Freien, also beispielsweise im Freibad, kein Nachweis mehr über einen Negativ-Test, eine Impfung oder eine überstandene Covid-19-Infektion mehr notwendig.

Auch wären private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern in der Innen- und Außengastronomie mit 50 Personen zulässig, wenn jede/r Teilnehmende getestet, geimpft oder genesen ist. Wichtig hier: 50 Personen sind nur zulässig, wenn die Veranstaltung in einer öffentlichen Gastronomie stattfindet. Private Veranstaltungen in Privaträumen oder Gärten sind weiterhin auf maximal 10 Personen aus drei Haushalten plus Kinder bis 13 Jahre, Geimpfte und Genesene begrenzt.

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich steigt die zulässige Personenzahl auf 750. Auch hier gilt: Steigt die Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf über 35, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden.

Wie üblich informiert das Landratsamt über die Homepage, Presse und Gemeinden am Tag vor Inkrafttreten, wenn die amtliche Feststellung des Gesundheitsamtes erfolgt.

Detaillierte Informationen gibt es unter www.landkreis-sigmaringen.de/corona