Aktuelle Meldung

Gesundheit

Weitere Öffnungen ab Montag


Damit treten ab Montag, den 31. Mai folgende Regelungen in Kraft:

  • -       Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen sind Treffen mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten zulässig. Kinder bis 13 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • -       Im Einzelhandel ist Einkaufen wieder ohne Negativtest, ohne Terminvereinbarung und mit einer größeren Kundenzahl möglich.
  • -       Archive, Büchereien, Gärten, Galerien und Museen können ohne vorherige Terminbuchung und ohne Testpflicht öffnen.

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 50, müssen die genannten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.

Für den Besuch der Innen- und Außengastronomie ist weiterhin ein Negativtest notwendig. Hierbei sind auch Selbsttests der Kunden direkt vor Ort möglich, sofern die Probenentnahme und Auswertung von einer geeigneten Person überwacht wird.

Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen der Öffnungsstufe 1 weiter. Die Öffnungen der Stufe 2 sind frühestens zum 5. Juni zu erwarten. Die 2. Öffnungsstufe wird erst vollzogen, wenn der Landkreis innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Öffnungsstufe 1 (dies war am 22. Mai) eine sinkende Tendenz bei den Inzidenzwerten vorweisen kann. Ein Überspringen der Öffnungsstufen ist in der Corona-Verordnung nicht vorgesehen.