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Sinkende Inzidenz lässt auf Öffnungen hoffen


Die 7-Tages-Inzidenz sank Anfang Mai von knapp 200 recht rasch auf einen Wert von um die 130. Langsam nähert sie sich dem Grenzwert von 100 an, aktuell liegt sie bei 113. Liegt sie fünf Werktage in Folge unter 100, treten die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft. Das Landratsamt wird darüber wieder informieren.

Das Land hat am Donnerstag verkündet, welche Öffnungsschritte dann möglich sind. Nach der neuen Corona-Verordnung dürfen am übernächsten Tag nach stabiler Unterschreitung  des Grenzwertes von 100

  • die Innen- und Außengastronomie, Kantinen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Außenbereiche von Bädern, Freibäder und Badeseen
  • Gärten, Bibliotheken, Museen und Freizeiteinrichtungen im Freien öffnen.
  • Kulturveranstaltungen im Freien dürfen dann wieder stattfinden und kontaktarmer Sport kann im Freien in kleinen Gruppen wieder ausgeübt werden.

In allen Einrichtungen muss Maske getragen und müssen die Kontaktdaten übermittelt werden. Die Personenzahl wird beschränkt sein, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Negativtests für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche sind weiterhin notwendig.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der CoronaVO vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 qm zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn der Landkreis 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen kann.

In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt (3 Tage in Folge Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100). Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

Die Öffnungsschritte der Corona-Verordnung gelten in allen Kreisen gleichermaßen, das lokale Infektionsgeschehen spielt keine Rolle. Der Landkreis kann keinen Einfluss auf Öffnungen nehmen.

Damit die Öffnungen auch tatsächlich möglich werden, muss sich die Infektionslage im Kreis weiter bessern. Nach wie vor stecken sich Menschen am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Kita kann. Es ist zu beobachten, dass wenige Tage später ganze Familien infiziert sind. Um den Kreis derjenigen, die sich infizieren, möglichst klein zu halten, hilft häufiges Testen und das Einhalten der Hygienestandards.

Die Lage in den SRH Kliniken im Landkreis ist immer noch angespannt. Doch die sinkende Inzidenz lässt hoffen, dass die Anzahl der Covid-Patient:innen sowohl auf der Corona-Station als auch auf der Intensivstation zurückgeht. So kann der Elektivbetrieb wieder sukzessive aufgenommen werden. Aktuell werden 9 Patienten auf der Covid-Station und 4 Covid-Erkrankte auf der Intensivstation behandelt.

Bei der Corona-Hotline des Kreises gehen nach wie vor wöchentlich um die 500 Anrufe ein. Vielen Anrufenden mit Fragen zu Impfstoffen oder Impfterminen kann allerdings nicht weitergeholfen werden. Sie sollten sich an 116 117 oder impfterminservice.de wenden. Wer Fragen rund um das Thema Reisen hat, findet in der App Re-open EU oder unter https://reopen.europa.eu/de alle wichtigen Regelungen.