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Gesundheit

„Fahrplan“ für Öffnungen im Kreis Sigmaringen


Am Mittwoch, 5. Mai sank die 7-Tage-Inzidenz erstmals unter die Schwelle von 165, am Donnerstag, 6. Mai erstmals unter 150. Damit rücken Öffnungen in greifbare Nähe – vorausgesetzt, die Zahlen steigen nicht wieder und die bisherigen Regelungen des Bundes bleiben in Kraft. Das Infektionsschutzgesetz sieht folgenden Mechanismus vor: Liegt die Inzidenz fünf Werktage hintereinander unter der Schwelle von 165 bzw. 150, hat das Gesundheitsamt dies amtlich festzustellen. Öffnungen sind dann am zweiten darauffolgenden Werktag möglich.

Wann öffnen Schulen und Kitas?

Damit die Schulen wieder Wechselunterricht anbieten können, muss die Inzidenz im Kreis an fünf Werktagen hintereinander unter 165 liegen. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Hält der aktuelle Trend an, dann tritt dies am Montag, 10. Mai ein. Dann stellt das Gesundheitsamt am Montag förmlich fest, dass die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 165 liegt und informiert über die Homepage des Landkreises. Die Gemeinden, Schulträger, das staatliche Schulamt oder Kindergartenträger werden auf vereinbarten Kommunikationswegen informiert. Die Eltern erfahren dann von den Schulen und Kindertageseinrichtungen selbst, wann wieder Wechselunterricht bzw. Regelbetrieb in Kitas stattfindet. Hintergrund: Der Start wird aus organisatorischen Gründen nicht in allen Einrichtungen am selben Tag möglich sein. Rein rechtlich wäre ein Start am Mittwoch, 12. Mai möglich.

Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wird erst möglich sein, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 100 liegt.

Wann öffnet der Einzelhandel?

Damit der Einzelhandel wieder Click & Meet anbieten kann, muss die Inzidenz fünf Werktage hintereinander auf unter 150 gesunken sein. Dies könnte bei weiter stabilen Fallzahlen am Dienstag, 11. Mai der Fall sein. Das Gesundheitsamt würde auch in diesem Fall wieder förmlich feststellen, über die Homepage informieren und auf Gemeinden und andere Beteiligte zugehen. Rein rechtlich wäre eine Öffnung ab Donnerstag, 13. Mai für die Geschäfte möglich, die an Feiertagen geöffnet sein dürfen. Welche Einrichtungen ab wann geöffnet sind, sollten Bürgerinnen und Bürger bei den jeweiligen Läden erfragen. Ein Besuch ist dann mit Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Schnelltest möglich.

Gibt es weitere Öffnungen?

Nein. Das Infektionsschutzgesetz schreibt bundesweit exakt vor, welche Einrichtungen ab welcher Inzidenz geöffnet sein dürfen. Der Landkreis hat hierauf keinen Einfluss. Einen Überblick gibt es hier: 210501_Auf_einen_Blick_mit_Bundesregelungen (baden-wuerttemberg.de)

Welche Inzidenz und welcher Stichtag zählen bei der Berechnung?

Für Öffnungen ist die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz ausschlaggebend. Diese Zahl kann auf der Homepage des RKI eingesehen werden, sie wird auch jeweils am Morgen auf der Homepage des Landkreises Sigmaringen veröffentlicht. Das RKI berechnet diese auf Grundlage der Meldedaten, die ihm am Vorabend vom Landesgesundheitsamt gemeldet wurden. Konkret: Bleibt die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz bis einschließlich Montag 10. Mai unter 165, können die Schulen ab Mittwoch öffnen. Bleibt sie bis einschließlich Dienstag, 11. Mai unter 150, kann ab Donnerstag der Einzelhandel öffnen