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Gesundheit

Infektionszahlen weiter auf hohem Niveau


Die Infektionszahlen im Landkreis Sigmaringen liegen mit einem 7-Tages-Inzidenzwert von 169,7 weiterhin auf hohem Niveau. Die Ansteckungen erfolgen im familiären und privaten Bereich und am Arbeitsplatz, auch in Schulen und Kindergärten treten wieder Infektionsfälle auf.

Aktuell besonders betroffen sind die Städte Meßkirch mit 61 und Gammertingen mit 78 infizierten Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden. In Meßkirch sind keine größeren Ausbruchsgeschehen abgrenzbar, die Zahl der Neuinfektionen stieg langsam an. Anders in Gammertingen, dort hängt der rasche Anstieg mit zwei größeren Ausbruchsgeschehen zusammen, im familiären und betrieblichen Bereich. Im betrieblichen Bereich wurden die Infektionsschutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt intensiviert und umfassen unter anderem serielle Testungen der Mitarbeitenden. Wegen mehrerer aktueller Infektionsfälle mit Zusammenhang zum Kindergarten in Feldhausen muss dieser vorübergehend geschlossen bleiben.

Aktuell geltende Regelungen zum Infektionsschutz durch die neue Corona-Verordnung des Landes

Aufgrund des landesweit deutlich gestiegenen Inzidenzwertes hatte das Land am Wochenende seine Corona-Verordnung mit Blick auf die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene erneut angepasst.

Im Landkreis Sigmaringen liegt die Inzidenz seit dem 12. März 2021 ununterbrochen über der Marke von 100. In der Folge hat das Gesundheitsamt zeitnah die „Notbremse“ gezogen und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung angeordnet. Des Weiteren wurden vor Ostern noch flankierend öffentliche Kinderspielplätze, Bolzplätze und Grillstellen im Landkreis geschlossen und die Teilnehmerzahl bei religiösen Veranstaltungen weiter reglementiert.

Hat ein Stadt- oder Landkreis bereits vor Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 19. April die Inzidenz-Überschreitung der 100er-Marke förmlich festgestellt, gelten automatisch die Rechtsfolgen der Corona-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung und damit auch die Neuregelungen der Notbremse und die Maßgaben der Ausgangsbeschränkungen.

Ergänzend zu den bisherigen Regelungen müssen nun beispielsweise auch Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Und wer zum Friseur möchte, braucht den Nachweis eines aktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Private Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren Person und deren Kinder unter 14 Jahren zulässig.

Regelungen des Landkreises laufen am 25. April aus

Die Regelungen zur Schließung von Spielplätzen etc. und die weitergehende Reglementierung der Besucherzahlen bei religiösen Veranstaltungen laufen am 25. April aus und werden nicht weiter verlängert. Wir haben jetzt eine andere Ausgangslage und die Maßnahmen haben in ihrer Gesamtheit Wirkung gezeigt. Nachdem die Inzidenzwerte im Landkreis Sigmaringen vor Ostern noch deutlich über 200 lagen, sind diese zwischenzeitlich unter den Landesschnitt gesunken.

Wie geht es weiter?

Nun bleibt abzuwarten, wie die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes konkret aussehen werden. Sollten von Seiten des Bundes strengere Regelungen erlassen werden, gehen diese den landesrechtlichen Maßgaben vor.