Bekanntmachungen | Umwelt & Arbeitsschutz
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sigmaringen
Allgemeinverfügung vom 11. August 2020 zur Änderung der Allgemeinverfügung über Befreiungen von der Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen vom 20.04.2012
12.08.2020
Die „Allgemeinverfügung über Befreiungen von der Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen“ vom 20.04.2012 bestimmt in Ziffer I. Nr. 3. „Befreiungstatbestände für die gewerblichen Veranstalter“ unter anderem, dass die gewerblichen Veranstalter auf Einzelantrag ein saisonales Kontingent erhalten können und dass ein solcher Antrag bis spätestens zum 01.02. des jeweiligen Jahres für die bevorstehende Saison an das Landratsamt Sigmaringen / Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz zu richten ist.
Da für die gewerblichen Veranstalter die Planung der bevorstehenden Saison bereits am Ende der noch laufenden Saison beginnt und auch die ersten Reservierungen schon weit vor Beginn der bevorstehenden Saison eingehen, wurde seitens der gewerblichen Veranstalter der Wunsch geäußert, möglichst frühzeitig Klarheit über die Vergabe und den Umfang der Kontingente des Folgejahres zu haben. Es ist deshalb sinnvoll und für Veranstalter bzw. Bewerber eine wertvolle Planungshilfe, wenn die Antragsfrist vorverlegt wird.
Die vorgenannte Allgemeinverfügung wird deshalb dahingehend geändert, dass ein solcher Antrag bis spätestens zum 30.09. eines Jahres für die bevorstehende Saison im Folgejahr an das Landratsamt Sigmaringen / Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz zu richten ist.
Die Änderungsverfügung Bootsregelung vom 11.08.2020 kann hier eingesehen werden.