Landwirtschaft
Antrag Agrarförderung 2019
Änderung der FAKT-Begrünungen und der ÖVF-Zwischenfrüchte; FAKT-Vorantrag 2020
26.08.2019
Änderungsmeldungen sind bis zu folgenden Terminen möglich:
· bis Montag, 02. September 2019 für die FAKT-Begrünungsmischungen E1.2 (FAKT-Code 41) und Winterbegrünung (FC 50)
· bis Montag, 16. September 2019 für FAKT-Herbstbegrünung E1.1 (FAKT-Code 40)
· bis Dienstag, 01. Oktober 2019 für ÖVF-Zwischenfrüchte (ÖVF-Code 02)
Die Änderungen sind in schriftlicher Form vorzunehmen. Hierfür steht ein Formular unter www.ga-sig.de unter „Formulare“ zur Verfügung. Für die Änderungsmeldung kann auch die FIONA-Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwendet werden. Nähere Informationen findet man unter www.ga-sig.de
FAKT-Vorantragsverfahren 2020
Auch für das Antragsjahr 2020 wird es im November oder Dezember 2019 wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren geben. Das Ministerium wird hierzu alle Antragsteller, die 2019 einen Gemeinsamen Antrag eingereicht haben, schriftlich informieren. Sie haben dann die Möglichkeit den geplanten Neueinstieg in einzelne FAKT-Maßnahmen bzw. deren Erweiterung oder Umstieg für 2020 voranzumelden oder falls Ihre FAKT-Verpflichtung in 2019 endet diese um ein Jahr bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Nähere Informationen finden Sie unter www.ga-sig.de