Bekanntmachungen | Umwelt & Arbeitsschutz
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung vom 15.06.2018
22.06.2018
Allgemeinverfügung vom 15. Juni 2018 zur Änderung der Allgemeinverfügung über Befreiungen von der Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen vom 20.04.2012
Die „Allgemeinverfügung über Befreiungen von der Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen“ vom 20.04.2012 wurde von fünf Fischereivereinen, die an der Donau zwischen Sigmaringen und Gutenstein ihre Fischwasser haben, per Widerspruch angefochten. Zusammen mit den Widerspruchsführern, dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landratsamt Sigmaringen wurde die Entscheidung über den Widerspruch für 5 Jahre ausgesetzt. In diesem Zeitraum (2014 bis 2018) sollten im Rahmen eines Monitorings Daten erhoben werden, die entweder die positive Wirkung der Allgemeinverfügung bestätigen oder eine Änderung bzw. Optimierung der Regelung zum Ziel haben.
Die Fischereivereine haben Ende Januar 2018 ihren Widerspruch unter der Voraussetzung zurückgenommen, dass die vorgenannte Allgemeinverfügung vom 20.04.2012 mit den in der nachfolgenden Verfügung aufgeführten Punkten 1. bis 3. (weitere Maßgaben für Befreiungen) abgeändert wird.
Gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 sowie Abs. 2 bis 4 der Rechtsverordnung des Landratsamtes Sigmaringen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen in der Fassung vom 20.04.2012 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), können von den Verboten des § 3 Abs. 1 und 2 der vorgenannten Rechtsverordnung Befreiungen unter Beachtung von weiteren Maßgaben erteilt werden.
Die Originalverfügung kann hier eingesehen werden.