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Bekanntmachungen | Veterinärdienst & Verbraucherschutz

Allgemeinverfügung des Landes zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel / gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken

Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen

Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren zum Schutz der Geflügelbestände in Baden-Württemberg durch Allgemeinverfügung erforderlich.

Ab dem 21.01.2023 muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten.

Die Allgemeinverfügung des Landes finden Sie hier:

2023-01-18_AV_Biosicherheit-Geflügel.pdf (baden-wuerttemberg.de)

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