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Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden? Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:

innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und nur innerhalb von Deutschland und auf direktem Weg.

Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.

Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.

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Teams
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zuständige Stelle

Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn

  • Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich erscheinen und
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • beide Kennzeichenschilder
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Zugehörigkeit zu