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Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Sie wollen Ihr fabrikneues Fahrzeug zulassen?

Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

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Teams
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zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Antrag auf Fahrzeugzulassung
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
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Zugehörigkeit zu