Dienstleistungen A-Z

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen

Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

Für die Bearbeitung der Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist die beim Landratsamt Ravensburg eingerichtete gemeinsame Dienststelle zuständig.

Diese Stelle betreut die betroffenen Personen in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen.
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zuständige Stelle

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie beziehungsweise die Hinterbliebenen den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben

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Bearbeitungsdauer

Im Durchschnitt: acht Monate

Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.

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Rechtsbehelf

Wenn Sie mit der vom Versorgungsamt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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Sonstiges

keine

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Zugehörigkeit zu