Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug erneut auf sich zulassen? Eine Wiederzulassung ist auch mit neuen Kennzeichen möglich, der Halter und das Fahrzeug müssen jedoch unverändert sein.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Antrag auf Fahrzeugzulassung
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei Kennzeichenwechsel oder zwischenzeitlicher Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II