Wann gilt man als geimpft und/oder genesen?
Die Vorgaben für den Immunitätsnachweis sind mit Wirkung vom 19. März 2022 unmittelbar in § 22a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt.
Weitere Informationen des Sozialministeriums zur Corona-Impfung finden Sie hier:
Informationen zur Corona-Impfung
Informationen des RKI zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier:
Bezüglich Testpflichten, Absonderungen und Zutritt zu Einrichtungen/Veranstaltungen etc. gelten die aktuellen Landesverordnungen in Baden-Württemberg.