Afrikanische Schweinepest - Informationen für Jägerinnen und Jäger

Zum ASP-Monitoring ist die ausreichende Beprobung von erlegtem Schwarzwild wichtig. Das Soll erfüllen die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Sigmaringen stetig, wofür wir uns herzlich bedanken möchten. Probensets sind über das Veterinäramt erhältlich.

Wichtig ist der richtige Umgang mit dem Fund eines auffälligen toten Wildschweins, sogenannten Indikatortieren. Auffällig ist ein Schwarzwildfund, bei dem keine offensichtliche Todesursache erkennbar ist (z.B. Schussverletzung, Verkehrsunfall, offensichtliche Verletzung). Ein solches Stück Fallwild sollten Sie nicht berühren (keinesfalls ohne Handschuhe), sondern liegen lassen. Ihr Hund ist ebenfalls von dem Fallwild fernzuhalten. Zwar kann der Hund sich nicht selbst mit dem ASP-Virus anstecken, er kann sie jedoch z.B. durch Schweißspuren leicht verschleppen.

Auffällige Schwarzwildfunde bitte dem Veterinäramt melden

Einen auffälligen Schwarzwildfund melden Sie bitte Ihrem Veterinäramt. Wählen Sie hierzu die Telefonnummer: 07571-102-7521

Sie erreichen unter dieser Telefonnummer entweder einen Mitarbeiter des Veterinäramtes, oder können außerhalb unserer Geschäftszeiten eine Nachricht hinterlassen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben unter der Telefonnummer: 0751/ 509 15330.

Bitte geben Sie den Fundort möglichst genau an, idealerweise mit den genauen Koordinaten.

Das Veterinäramt wird das Tier untersuchen, beproben, bergen und unschädlich beseitigen. Sie erhalten nur Nachricht, wenn die Untersuchung auf ASP positiv, das Tier also mit ASP infiziert war. Keine Nachrichten sind somit gute Nachrichten! Vergessen Sie bei Indikatortieren nicht, ihre Kontonummer auf dem Untersuchungsantrag anzugeben, für die Auszahlung der entsprechenden Prämierung.

Bei einem Schwarzwildfund mit klar erkennbarer Todesursache (Verkehrsunfall, Schussverletzung) soll das untaugliche Stück Fallwild eigenständig beprobt (Merkblatt_Wildschwein_Probenentnahme.pdf (stua-aulendorf.de)) und in einem flüssigkeitsdichten Behältnis (nicht offen im Gitter-Heckträger auf der Anhängerkupplung!) in einer der Verwahrstellen des Landkreises entsorgt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind erforderlich bei (Jagd-)Reisen in betroffene ASP-Gebiete in Osteuropa, sowie beim Kontakt mit Hausschweinen!

Landkreis bietet Flyer mit den wichtigsten Infos für unterwegs

Den Flyer „Afrikanische Schweinepest – Richtiges Vorgehen beim Fund eines toten Wildschweins“ finden Sie hier. Er liegt auch im Landratsamt Sigmaringen aus.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts, (www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/) und beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Auch die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Veterinärdienst und Verbraucherschutz sowie der Jagdbehörde des Landratsamts Sigmaringen beantworten Ihre Fragen gern.

Welche Vorkehrungen können Revierpächter treffen?

Sollte im Landkreis ein ASP-Fall auftreten, wird der Fokus zunächst darauf liegen, das Ausmaß des Seuchengeschehens und den betroffenen Bereich möglichst genau zu identifizieren, um das Seuchengeschehen bestmöglichst eingrenzen zu können.

Dies geschieht zu Beginn insbesondere durch die spezifische Kadaversuche an sogenannten Prädilektionsstellen. Dabei handelt es sich um Bereiche, die gewöhnlich vom Schwarzwild aufgesucht werden (Einstände, Kirrungen, Suhlen, Wasserläufe, Feuchtgebiete).

Im Seuchenfall wird das Landratsamt auf die betroffenen Jagdpächter zugehen und die entsprechenden Stellen in den betroffenen Revieren abfragen, um schnell und zielgerichtet besonders ausgebildete Suchteams zum Einsatz bringen zu können.

Da diese Stellen sich verändern können oder abhängig von der Jahreszeit wechseln, ist eine Datenerhebung durch die Behörden ohne konkreten Seuchenfall nicht sinnvoll.

Dennoch kann es hilfreich sein, wenn sich Jagdpächter mit den im Ernstfall auftretenden Fragen vorbereitend auseinandersetzen, die entsprechenden Stellen unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Besonderheiten identifizieren und die genauen Koordinaten in Erfahrung bringen. Das Landratsamt stellt hierfür den vorgesehenen Fragebogen zur Verfügung.

Die Jagdpächter werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen, bei Veränderungen zu aktualisieren und im Falle von Pächterwechseln dem Nachfolger weiterzugeben.

Im Ernstfall stehen so dringend benötigte Daten schnell und unkompliziert zur Verfügung.